Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Wir beraten Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Angesichts einer Vielzahl von Gesetzen im Arbeitsrecht und einer sich im ständigen Fluss befindlichen Rechtsprechung ist es ratsam, von Beginn an in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Gestaltung von Arbeitsverträgen
Bereits bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen kann und sollte eine individuelle Anpassung an die Verhältnisse ihres Betriebes Platz greifen. Regelmäßig stellen sich Fragen der Befristungsmöglichkeiten einschließlich Probezeitregelungen.
Sinnvoll kann die Einfügung von Widerrufs-, Freiwilligkeits- und Rückzahlungsvorbehalten ebenso wie die Vereinbarung von Nebentätigkeiten, Wettbewerbsverboten und Vertragsstrafen sein.
Vor Eingehung eines Arbeitsverhältnisses sollte z.B. auch die Frage geklärt werden, ob tarifliche Bezugnahmeklauseln erforderlich sind.
Von Wichtigkeit kann beispielsweise die Klärung folgender Punkte im Vorfeld sein:
• Abrufklauseln, • Abtretungsverbotsklauseln, • Altersgrenzenklauseln, • Anwesenheitsprämien, • Arbeitnehmererfindung, • Arbeitsortklauseln, • Arbeitsunfähigkeitsnachweis, • Arbeitszeitklauseln, • Auflösende Bedingungen, • Aufrechnungsverbotsklauseln, • Ausschlussklauseln, • Ausschlussfristen, • Befristungsregeln, • Beweislastvereinbarungen, • Bonusregelungen, • Datenschutzklauseln, • Dienstreiseregelungen, • Direktionsrecht, • Entgeltfortzahlungsklauseln, • Entsendeklausel, • Fortbildungsklausel, • Freistellungsklausel, • Freiwilligkeitsvorbehaltsregelungen, • Gehaltsklauseln, • Gerichtsstandsklauseln, • Geringfügig Beschäftigte, • Gratifikationsregelungen, • Haftungsregelungen, • Herausgaberegelungen, • Internetnutzungsregelungen, • Kündigungsfristen, • Leiharbeitsvertragsklauseln, • Mehrarbeitsklausel, • Nebentätigkeitsklauseln, • Nichtraucherschutzklausel, • Provisionsregelungen, • Rufbereitschaft, • Salvatorische Klauseln, • Schadensersatzklausel, • Schriftformklauseln, • Schweigepflicht, • Sondervergütungsklauseln, • Teilzeitarbeitsverhältnisse, • Überstundenklauseln, • Urlaubsklauseln, • Verfallfristen, Verfallklausel, • Verjährung, • Verschwiegenheitsklauseln, • Versetzungsklauseln, • Vertragsstrafeklauseln, • Vorbehalts- und Widerrufsklauseln, • Zurückbehaltungsrechte …
und vieles mehr.
Durch Verwendung entsprechender Vertragsklauseln kann in Bezug auf eine Vielzahl von Punkten Klarheit geschaffen und u.U. Rechtsstreit in der Zukunft vermieden werden.
Wir können Ihnen mit Rat und Tat bei der Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen zur Seite stehen.
Rund um das Personalwesen
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantwortung von Fragen beispielsweise hinsichtlich der Zulässigkeit Ihres Fragerechts im Rahmen von Einstellungsgesprächen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen entsprechende Fragebögen an Bewerber u.v.m.
Sind Sie gezwungen, einen Ihrer Arbeitnehmer abzumahnen. Ein solcher Schritt sollte so vorbereitet werden, dass er einer gerichtlichen Überprüfung durch den Arbeitnehmer Stand hält. Wir beraten Sie, wie korrekt, fundiert und umfassend abgemahnt werden kann, und helfen Ihnen bei der Erstellung eines Schreibens bzw. setzen ein solches für Sie auf.
Besteht zwischen Ihnen und einem Ihrer Arbeitnehmer Streit hinsichtlich vorgeblicher Urlaubsansprüche. Wir können Ihnen bei der Klärung dieser Frage helfen.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Müssen oder wollen Sie sich von einem oder mehreren Arbeitnehmern trennen, können wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufzeigen. Insbesondere überprüfen wir Ihre Erfolgsaussichten im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Wir zeigen Ihnen aber auch auf, wie sein ein solcher vermeiden ließe.
Wir zeigen Ihnen auf, wann und wie Sie richtig kündigen können. Insbesondere beraten wir Sie dahingehend, welche Formvorschriften, Fristen und welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind. Auf Ihre gesetzlichen Hinweispflichten und die Konsequenzen deren Nichteinhaltung weisen wir Sie gesondert hin. Sollte vor Ausspruch einer Kündigung die Einholung einer behördlichen Zustimmung erforderlich sein, kümmern wir uns gerne darum.
Abwicklung beendeter Arbeitsverhältnisse
Die Erstellung eines Arbeitszeugnisses bereitet vielen Arbeitgebern Schwierigkeiten und Unwohlsein aufgrund drohender arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen.
Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen gerne bei der Erstellung eines Zeugnisses. Auch ansonsten sind wir Ihnen bei der Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses behilflich.
Suchen Sie uns rechtzeitig auf, damit wir Ihnen helfen können, Kosten einzusparen.
Rechtsanwälte, vereid. Buchprüfer Prof. Dres. Greulich & Kollegen, Schloßgartenweg 4, 85737 Ismaning Tel.: 089-9607960 - Fax: 089-960796-96 E-Mail: [email protected] Web: www.kanzlei-greulich.de
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Alexander Greulich
|