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Kanzlei Prof. Dr. Greulich und Kollegen

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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Wir beraten Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Angesichts einer Vielzahl von Gesetzen im Arbeitsrecht und einer sich im ständigen Fluss befindlichen Rechtsprechung ist es ratsam, von Beginn an in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Anbahnung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen

Bereits vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages empfiehlt sich eine anwaltliche Überprüfung im Hinblick auf Ihre künftigen Rechte und Pflichten. Zu diesem Zeitpunkt kann ggf. noch erfolgsversprechend auf den Inhalt des Arbeitsvertrages Einfluss genommen werden.

Nehmen Sie unser Angebot an, Sie in allen relevanten Bereichen Ihres Arbeitsverhältnisses umfassend und kompetent zu beraten.

Haben Sie Fragen zu folgenden Themen:

• Probezeit,
• Versetzung, Höher- oder Herabstufung,
• Arbeitszeit, Überstunden und Mehrarbeit,
• Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung,
• Entlohnungsarten und Lohnzuschläge,
• Urlaub und Urlaubsentgelt,
• betriebliche Sozialleistungen,
• Weihnachts- und Urlaubsgeld,
• Anspruch auf Erstellung eines Zwischenzeugnisses,
• Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
• Überprüfung des Inhalts Ihres Arbeitszeugnisses und
• Sicherung Ihrer Ansprüche auf Arbeitslosengeld.

Wir zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und unterbreiten Ihnen Vorschläge, wie Sie die jeweilige Angelegenheit selbst, über Ihren Betriebsrat oder über uns angehen können.


Beachtung von Fristen

In einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Angelegenheiten haben Sie gesetzliche wie aber auch (tarif-)vertragliche (Ausschluss-) Fristen zu beachten.
So gilt es insbesondere bei Erhalt einer Kündigung die vom Gesetzgeber vorgesehene Drei-Wochen-Frist einzuhalten, da sich andernfalls nachteilige Folgen für Sie ergeben könnten. Dies sowohl im Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber wie aber auch der Bundesagentur für Arbeit.

Reizen Sie diese Fristen aufgrund ihrer Tragweite nicht aus, sondern suchen Sie uns geraume Zeit vorher auf!

Sollten Sie Fristen bereits versäumt haben, suchen wir gerne nach Heilungsmöglichkeiten, Ihre Rechte ausnahmsweise auch noch nachträglich zu berücksichtigen.


Abmahnung – Was ist zu tun?

Häufig kommen Abmahnungen für Arbeitnehmer völlig überraschend und unvorhergesehen. Es stellen sich die Fragen deren Bedeutung, ihrer Folgen und eines möglichen Handlungsbedarfs.

Nicht selten dienen Abmahnungen der Vorbereitung einer oder – nicht selten – mehrerer Kündigungen.
Es empfiehlt sich daher, die derzeitige Situation im Unternehmen mit Hilfe Ihres Anwaltes zu analysieren, und die nächsten Schritte zur Vermeidung von Nachteilen vorzubereiten.


Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag

Die Möglichkeiten einer Beendigung des Arbeitsvertrages sind vielfältig.
Es gilt insofern aber besonders sorgfältig vorzugehen, um teils gravierende Nachteile zu vermeiden. Insbesondere gilt es die Gefahr der Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit zu vermeiden. Manch auf den ersten Blick günstiges Angebot Ihres Arbeitgebers erweist sich vor diesem Hintergrund im Nachhinein als nachteilig.
Sie bedürfen daher unbedingt der Hilfe eines Fachmannes, der ganz einseitig Ihre Interessen vertritt. Als Rechtsanwälte sind wir hierzu von Gesetzes wegen verpflichtet. Probleme kann Ihnen insbesondere bei Aufhebungs- und Abfindungsverträgen auch Ihre Rechtsschutzversicherung bereiten. Wir übernehmen gerne die Korrespondenz mit dieser und beraten Sie auch insoweit umfassend.

Weitere Fragen aus dem Arbeitsrecht

Nicht selten verändern sich Unternehmen, sie werden verschmolzen oder aber Teile werden aus einem Betrieb outgesourct. Für Arbeitnehmer stellt sich dann regelmäßig die Frage, ob und was sich hierdurch für sie verändert. Wir klären Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten auf.

Sie haben in den letzten Jahren Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld erhalten. Ihr Arbeitgeber hat Einsparungen angekündigt. Wir prüfen, ob Sie auch weiterhin Anspruch auf diese Zahlungen haben.

Wir beraten Sie zudem beim Auftreten folgender Fragen:

• Was kann gegen Mobbing unternommen werden?
• Kommt eine Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden in Betracht und wenn ja, in welchem Umfang?
• Kann der Arbeitgeber die Rückzahlung einer Gratifikation oder des Weihnachtsgeldes verlangen?
• Kann der Arbeitgeber einseitig Arbeitszeitverlängerungen oder Arbeitszeitverkürzungen anordnen? Was ergibt sich insoweit aus der Arbeitszeitverordnung?
• Haben Sie Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit?
• Unter welchen Voraussetzungen hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld?
• Überprüfung von Weisungen des Arbeitgebers, z.B. Versetzung;
• Überprüfung eines Wettbewerbsverbotes;
• Klärung von Fragen der Weiterbildung, Umschulung und Fortbildung;
• u.v.m.

Suchen Sie uns rechtzeitig auf, damit wir Sie vor Schäden bewahren können.

Rechtsanwälte, vereid. Buchprüfer
Prof. Dres. Greulich & Kollegen, Schloßgartenweg 4, 85737 Ismaning
Tel.: 089-9607960 - Fax: 089-960796-96
E-Mail: [email protected] 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Alexander Greulich