Mietrecht für Mieter
Wir beraten Sie in mietrechtlichen Angelegenheiten
Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist gerade im Mietrecht ratsam, da dieses nachhaltig von der Rechtsprechung geprägt ist und sich diese in einem ständigen Fluss befindet. Es ist daher erforderlich, ständig die neueste Rechtsprechung im Mietrecht zu verfolgen und aufzuarbeiten. Wir nehmen Ihnen diese zeitintensive Arbeit gerne ab.
Gestaltung und Abschluss von Mietverträgen
In der Praxis wird eine Vielzahl von Formularverträgen verwandt. Unterschreiben Sie solche keinesfalls ungeprüft und blind. Nehmen Sie sich die Zeit und lassen sich umfassend beraten.
Wir klären Sie über Rechte und Pflichten sowie die Tragweite und Wirksamkeit von Vertragsklauseln auf. Bei dieser Gelegenheit unterbreiten wir Ihnen gerne auch Alternativvorschläge in Bezug auf die eine oder andere nachteilige Formulierung eines Ihnen unterbreiteten Mietvertrages.
Sind Sie vom Vermieter gehalten, eine sog. Selbstauskunft auszufüllen und diverse Unterlagen vorzulegen, überprüfen wir gerne die Rechtmäßigkeit der vermieterseitigen Forderungen. Werden Sie auf Zahlung einer Maklerprovision in Anspruch genommen, prüfen wir, ob die Voraussetzungen für den Provisionsanspruch des Maklers gegeben sind. Maklerdienste sind schließlich nicht automatisch für jeden Interessenten provisionspflichtig.
Mieterrechte - Mieterpflichten
Wir klären Sie über Ihre Rechte ebenso wie über Ihre Pflichten auf. Dabei geben wir Ihnen Antworten auf klassische Fragen wie: • Darf am Balkon eine Antenne zum Satellitenempfang angebracht werden? • Darf der Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden? • Darf der Vermieter die Haltung eines Hundes untersagen? • Darf in der Wohnung musiziert werden, und wenn ja, wann und wie lange? • Darf am Balkon oder auf der Terrasse gegrillt werden? • Dürfen in die Wohnung andere Personen mit aufgenommen werden? Darf untervermietet werden? • Kann man vom Vermieter die Anfertigung weiterer Schlüssel verlangen? • u.v.m.
Wir beraten Sie auch gerne zu folgenden Punkten:
• Heimarbeit in der Mietwohnung, • Gewerbliche Nutzung, • Tierhaltung, • Ruhezeiten, • Berechnung der Wohnfläche, • Duldungspflichten, • Besichtigungsrecht des Vermieters, • Heizpflicht des Vermieters, • Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungsverlangen, • Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters und ihre Folgen, • Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, • Kleinreparaturen, • Schönheitsreparaturen, • Treppenhausreinigung, • Winterdienst, • Vermieterwechsel, • u.v.m.
Welche Rechte stehen Ihnen zu, wenn die Mietsache mangelbehaftet ist? Was gilt es zu beachten, damit man sich seine Rechte in solchen Fällen weitestgehend wahrt? Wann und in welcher Höhe kann die Miete gemindert werden? Stehen dem Mieter daneben weitere Rechte zu und welche?
Betriebskosten – die zweite Miete
Nicht selten verlangen Vermieter von ihren Mietern Nachzahlungen, die insb. der Höhe nach so nicht erwartet wurden. Im Rahmen der Erstellung von Heiz- und Nebenkostenabrechnungen gilt es, eine Vielzahl von Voraussetzungen zu beachten.
Angesichts der hohen Anforderungen werden Abrechnungen häufig unvollständig oder gar falsch erstellt. Es empfiehlt sich daher diese auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, was wir gerne für Sie übernehmen.
Kündigung und Mieterschutz
Die Mietwohnung ist elementarer Lebensmittelpunkt für rund 50 Millionen Menschen in Deutschland. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist der Kündigungsschutz das Herzstück des sozialen Mietrechts.
Der Vermieter kann einem vertragstreuen Mieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Wir überprüfen, ob sich Ihr Vermieter auf einen anerkannten Kündigungsgrund berufen kann.
Der Gesetzgeber räumt Mietern auch in Fällen vertragswidrigen Verhaltens Heilungsmöglichkeiten ein, so insb. in Fällen des Zahlungsverzugs. Gerne beraten wir Sie insofern umfassend.
Abwicklung beendeter Mietverhältnisse
Im Rahmen der Beendigung von Mietverhältnissen kommt es oftmals zu streitigen Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern.
Der Vermieter fordert die Durchführung von Schönheitsreparaturen, den Rückbau von vorgenommenen Veränderungen, die Beseitigung von Schäden und droht die Geltendmachung einer Nutzungsentschädigung an. In solchen Fällen sollten sie so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen gerne. Nicht selten lassen sich die Forderungen des Vermieters entkräften. So sind beispielsweise viele Schönheitsreparaturen-Klauseln in Altverträgen unwirksam.
Suchen Sie uns rechtzeitig auf, damit wir Ihnen helfen können, Kosten einzusparen.
Rechtsanwälte, vereid. Buchprüfer Prof. Dres. Greulich & Kollegen, Schloßgartenweg 4, 85737 Ismaning Tel.: 089-9607960 - Fax: 089-960796-96 E-Mail: [email protected]
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihr Ansprechpartner: Dr. Alexander Greulich Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Prof. Dr. Greulich & Kollegen Schloßgartenweg 4 85737 Ismaning bei München
Telefon: 0049 89 9607960 Telefax: 0049 89 96079696 eMail: [email protected]
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