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Kanzlei Prof. Dr. Greulich und Kollegen

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Mietrecht für Vermieter

Wir beraten Sie in mietrechtlichen Angelegenheiten

Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist gerade im Mietrecht ratsam, da dieses nachhaltig von der Rechtsprechung geprägt ist und sich diese in einem ständigen Fluss befindet. Es ist daher erforderlich ständig die neueste Rechtsprechung im Mietrecht zu verfolgen und aufzuarbeiten. Wir nehmen Ihnen diese zeitintensive Arbeit gerne ab.

Gestaltung und Abschluss von Mietverträgen

In der Praxis wird eine Vielzahl von Formularverträgen verwandt. Diese sind nicht selten sehr pauschal gehalten.

Wir passen Ihnen gerne einen individuellen und maßgeschneiderten Mietvertrag an, der Ihren Interessen vollumfänglich gerecht wird.

Bei dieser Gelegenheit zeigen wir Ihnen mögliche Konfliktfelder des künftigen Mietverhältnisses auf und empfehlen Ihnen die Verwendung von Vertragsklauseln, durch welche diese vermieden werden können.

Das deutsche Mietrecht ist von Gesetzes wegen ein bekanntermaßen mieterfreundliches. In weiten Teilen ist das Gesetz aber abdingbar, weswegen beispielsweise eine Reihe von Pflichten wirksam auf Ihre Mieter abgewälzt werden können. Wir zeigen Ihnen insoweit Ihre Möglichkeiten auf.

Vor Abschluss eines Mietvertrages sollten Sie als Vermieter unbedingt eine Reihe von Informationen über Ihren künftigen Vertragspartner einholen, um sicher zu stellen, dass dieser in der Lage ist, seinen vertraglichen Pflichten auf Dauer nachzukommen. Wir überreichen Ihnen gerne eine von uns gefertigte Selbstauskunft und beraten Sie über weitere Möglichkeiten der Informationsbeschaffung.


Zahlungsverzug des Mieters

Wenn die Mietzahlungen ausbleiben oder ins Stocken geraten, ist Eile geboten. Hier gilt es raschest möglich die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Ihre Rechte zu wahren und mit Erfolg durchzusetzen. Durch Zeitablauf droht eine nicht selten immense Ausweitung des Mietausfallschadens.
Wir zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf und überprüfen für Sie, ob beispielsweise die Voraussetzungen für eine Aufkündigung des Mietverhältnisses gegeben sind. Nicht selten werden im Rahmen selbstgefertigter Kündigungen Fehler begangen, die sich in einem späteren Räumungsprozess nachteilig für den anwaltlich nicht vertretenen Vermieter auswirken können. Gerne übernehmen wir daher für Sie sämtliche Aufgaben von Anfang an, um Ihre Interessen optimiert verfolgen zu können. Dabei prüfen wir stets, ob mietrechtliche Probleme ggf. zwischen den Parteien außergerichtlich, einvernehmlich, unbürokratisch und kurzfristig geklärt werden können. Dies nicht zuletzt deshalb, um Zeit und Kosten zu sparen.

 

Suchen Sie uns rechtzeitig auf, damit wir Ihnen helfen können, Kosten einzusparen.


Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihr Ansprechpartner:
Dr. Alexander Greulich
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Prof. Dr. Greulich & Kollegen
Schloßgartenweg 4
85737 Ismaning bei München

Telefon: 0049 89 9607960
Telefax: 0049 89 96079696
eMail:    [email protected]