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Kanzlei Prof. Dr. Greulich und Kollegen

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Verkehrsrecht

Die Wahrscheinlichkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden ist hoch, so ist im Schnitt jeder Autofahrer alle fünf Jahre Beteiligter eines Unfalls.
Was auf den ersten Blick einfach erscheint, ist nicht selten mit einer Reihe von Problemen verbunden. Es zeigt sich gerade hier, dass „Recht haben“ noch lange nicht mit „Recht bekommen“ gleichgesetzt werden kann.
Das Regulierungsverhalten einiger Versicherer ist nicht selten ein „schleppendes und / oder kleinliches“ (vgl. hierzu u.a. OLG Nürnberg, DAR 1998, 276), weswegen der Geschädigte regelmäßig von Anfang an anwaltlichen Beistand bedarf, um seine Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach erfolgreich geltend und insbesondere auch durchsetzen zu können.
Die gegnerische Versicherung wird im eigenen wie aber auch im Interesse ihres Versicherungsnehmers stets die weitestgehende Abwehr Ihrer Ansprüche verfolgen.

Ihr Rechtsanwalt kann und wird Sie über alle Möglichkeiten der Rechtsverfolgung sowie alle hiermit verbundenen Risiken beraten. Er wird Ihnen dabei auch aufzeigen, welche Forderungen aufgrund welcher Schäden Ihnen zustehen und was für deren Spezifizierung alles erforderlich ist.
Die hier in Frage kommende Palette ist eine große, die Möglichkeiten allein der Schadensberechnung sind vielfältig. Dies hängt u.a. davon ab, ob man z.B. Reparaturkostenersatz oder alternativ Ersatz der fiktiven Reparaturkosten verlangt.
Ihr Rechtsanwalt wird Sie dahingehend beraten, ob die Einholung eines Sachverständigengutachtens angezeigt oder die Vorlage eines Kostenvoranschlages ausreichend ist.

Darüber hinaus wird er Sie in Bezug auf

  • Minderwert (Wertminderung),
  • Abschleppkosten,
  • Nutzungsausfallentschädigung (Mietwagenkosten, Eigenersparnis, Preisvergleich, Tarifwahl u.v.m.),
  • Verschrottungskosten,
  • Stellplatzkosten,
  • sonstige Sachschäden,
  • Unkostenpauschale,
  • Schmerzensgeld,
  • ggf. HWS-Schleudertrauma,
  • Arztattestkosten,
  • Behandlungskosten,
  • Beeinträchtigung in der Haushaltsführung (sog. Haushaltsführungsschaden),
  • Schäden bei tödlichem Ausgang,
  • Witwen- und Waisenansprüchen,
  • Kapitalentschädigungen,
  • Renten bei erheblichen Körperschäden,
  • Renten der Hinterbliebenen,
  • Fahrtkosten für Krankenhausbesuche,
  • Erwerbsausfallschaden (Verdienstausfall),
  • Ersatz der Anwaltskosten (außergerichtlich und gerichtlich) und vieles mehr

beraten.

In der Praxis wird nicht selten gestritten über die Abrechnungen von wirtschaftlichen Totalschäden, von Personenschäden, Erwerbsschäden, Kapitalentschädigungen, Renten und Haftungsquoten.

Besonderer Beratungsbedarf ist regelmäßig gegeben bei Unfällen im Inland mit ausländischen Fahrzeugen, bei Fahrerflucht des Unfallgegners, bei Unfällen mit Fußgängern, Kindern, Radfahrern, Skatern u.a.

Sollte der Unfall zudem Besonderheiten wie Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss, erhöhte Geschwindigkeit oder ähnliches aufweisen, dann sollte ohnehin der erste Weg der zum Anwalt sein.

Suchen Sie uns rechtzeitig auf, damit wir Ihnen helfen können, bei der Verfolgung Ihrer Rechte Zeit, Kosten und Nerven zu sparen.

Rechtsanwälte, vereid. Buchprüfer
Prof. Dres. Greulich & Kollegen, Schloßgartenweg 4, 85737 Ismaning
Tel.: 089-9607960 - Fax: 089-960796-96
E-Mail: [email protected]
Web: www.kanzlei-greulich.de

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Alexander Greulich

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.